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   VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174   

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VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174 (https://dejure.org/2005,33720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2005 - 9 B 03.31174 (https://dejure.org/2005,33720)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 9 B 03.31174 (https://dejure.org/2005,33720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Äthiopien, Amharen, Christen, Sänger, Prediger, Pfingstgemeinden, Haft, Religiös motivierte Verfolgung, Glaubwürdigkeit, Politische Entwicklung, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, Künstler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Wegen des Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 1 AufenthG ist ­ wie bei demjenigen nach § 51 Abs. 1 AuslG a.F. - im hier zu entscheidenen Fall auf den Prognosemaßstab einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden politischen Verfolgung abzustellen (BVerfGE 80, 315; BVerwGE 91, 150/154), weil der Beigeladene nicht glaubhaft gemacht hat, sein Herkunftsland wegen erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen zu haben (vgl. BVerwGE 70, 169/171).

    Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass etwa wegen der ausgrenzenden Intensität der Maßnahme oder aus anderen Gründen auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Beigeladenen staatlicherseits zugegriffen worden ist und dass gerade eine solche ausgemerzt werden sollte und als zu bekämpfende Gefahr ­ in Gestalt eines Polit-Malus - angesehen wurde (vgl. BVerfGE 80, 315/337 f; BVerwGE 80, 136; BVerwG Beschluss vom 20.3.1990 ­ BVerwG 9 C 6.90 = Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 18 m.w.N.; Beschluss vom 12.9.1990 ­ 9 B 84/90 ­ juris ­ m.w.N.; Beschluss vom 10.4.1992 ­ 9 B 185/91 ­ juris).

    Insbesondere liegen in der Person des Beigeladenen asylrechtlich relevante Nachfluchttatbestände im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 74, 51/64 ff; 80, 315 ff) nicht vor.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Insbesondere liegen in der Person des Beigeladenen asylrechtlich relevante Nachfluchttatbestände im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 74, 51/64 ff; 80, 315 ff) nicht vor.
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Aus seinem Vorbringen ergeben sich keine Hinweise darauf, dass seine Persönlichkeit im Herkunftsland von einer bestimmten politischen Überzeugung als einer Verdichtung politischer Anschauungen zu einer festen Meinung oder im Sinne einer Verinnerlichung von politischen Geschehnissen ergriffen gewesen ist; ein verpflichtendes politisches Bewusstsein im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 77, 258; 87, 187) war beim Beigeladenen nicht vorhanden.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Wegen des Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 1 AufenthG ist ­ wie bei demjenigen nach § 51 Abs. 1 AuslG a.F. - im hier zu entscheidenen Fall auf den Prognosemaßstab einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden politischen Verfolgung abzustellen (BVerfGE 80, 315; BVerwGE 91, 150/154), weil der Beigeladene nicht glaubhaft gemacht hat, sein Herkunftsland wegen erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen zu haben (vgl. BVerwGE 70, 169/171).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 12.88

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Die Annahme, dass ein Schutzsuchender politische Verfolgung zu befürchten hat, ist ­ unabhängig vom konkret anzuwendenden Prognosemaßstab ­ nur gerechtfertigt, wenn er seine guten Gründen für ihm im Herkunftsland drohende asylerhebliche Sanktionen vorträgt, d.h., er muss einen in sich stimmigen Sachverhalt schildern, wenn dies auch nicht durchwegs unter Angabe genauer Einzelheiten erfolgen muss (vgl. BVerwG vom 26.10.1989 ­ Buchholz 310.86 Abs. 1 VwGO Nr. 212 = NVwZ ­ RR 1990, 379; BVerwGE 79, 347/356).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Ist die Schilderung des persönlichen Schicksals jedoch in wesentlichen Punkten unzutreffend oder in nicht aufklärbarer Weise widersprüchlich, so ist das Begehren des Schutzsuchenden ohne ­ weitere ­ Beweiserhebung abzuweisen (vgl. BVerfGE 65, 76/97; BVerfG B. vom 27.4.2004 ­ BayVBl. 2004, 691, BVerwG vom 26.10.1989 a.a.O.).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Wegen des Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 1 AufenthG ist ­ wie bei demjenigen nach § 51 Abs. 1 AuslG a.F. - im hier zu entscheidenen Fall auf den Prognosemaßstab einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden politischen Verfolgung abzustellen (BVerfGE 80, 315; BVerwGE 91, 150/154), weil der Beigeladene nicht glaubhaft gemacht hat, sein Herkunftsland wegen erlittener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen zu haben (vgl. BVerwGE 70, 169/171).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 185.91

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Verlust der

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass etwa wegen der ausgrenzenden Intensität der Maßnahme oder aus anderen Gründen auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Beigeladenen staatlicherseits zugegriffen worden ist und dass gerade eine solche ausgemerzt werden sollte und als zu bekämpfende Gefahr ­ in Gestalt eines Polit-Malus - angesehen wurde (vgl. BVerfGE 80, 315/337 f; BVerwGE 80, 136; BVerwG Beschluss vom 20.3.1990 ­ BVerwG 9 C 6.90 = Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 18 m.w.N.; Beschluss vom 12.9.1990 ­ 9 B 84/90 ­ juris ­ m.w.N.; Beschluss vom 10.4.1992 ­ 9 B 185/91 ­ juris).
  • BVerwG, 10.05.2002 - 1 B 392.01

    Individuelles Verfolgungsvorbringen; Glaubhaftigkeit; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Der Senat hat den Kläger zur Überzeugungsbildung (vgl. BVerwG Beschluss vom 10.5.2002 ­ NVwZ 2002 1381) persönlich angehört und auf Grund dieser Anhörung die Überzeugung gewonnen, dass das Vorbringen zu den Vorgängen in Hosa´ana ­ sei es auch nur im Kern ­ nicht glaubhaft ist.
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2005 - 9 B 03.31174
    Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass etwa wegen der ausgrenzenden Intensität der Maßnahme oder aus anderen Gründen auf eine vorhandene oder auch nur vermutete politische Überzeugung des Beigeladenen staatlicherseits zugegriffen worden ist und dass gerade eine solche ausgemerzt werden sollte und als zu bekämpfende Gefahr ­ in Gestalt eines Polit-Malus - angesehen wurde (vgl. BVerfGE 80, 315/337 f; BVerwGE 80, 136; BVerwG Beschluss vom 20.3.1990 ­ BVerwG 9 C 6.90 = Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 18 m.w.N.; Beschluss vom 12.9.1990 ­ 9 B 84/90 ­ juris ­ m.w.N.; Beschluss vom 10.4.1992 ­ 9 B 185/91 ­ juris).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 277.86

    Verfolgungsgefahr - Asylbewerber - Erneuerung/Verlängerung des Passes

  • BVerwG, 04.12.1990 - 9 C 93.90

    Politische Verfolgung bei Republikflucht und exilpolitischer Tätigkeit -

  • BVerwG, 12.09.1990 - 9 B 84.90
  • BVerfG, 27.04.2004 - 2 BvR 1318/03

    GG Art 16a Abs 1 verletzende Erwägungen zur Asylrelevanz von in der Türkei

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